Fahrräder und E-Bikes als attraktives Angebot für Ihre Mitarbeitenden.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine beliebte und zukunftsorientierte Mobilitätslösung an. Mit dem Bike-Leasing über unseren Kooperationspartner Lease a Bike* ist das einfach möglich.
Das Wichtigste auf einen Blick.
- Sie können Fahrräder und Pedelecs leasen.
- Bei der Marke besteht freie Wahl. Es gibt keine Markenbindung für das Fahrrad.
- Zubehör wie Schlösser, zweiter Akku und Beleuchtung können Teil des Leasings sein.**
- Der Leasingnehmer ist der Arbeitgeber.
Vorteile für Arbeitgeber im Überblick.
Motivation.
Fördern Sie die Zufriedenheit sowie die Bindung Ihrer Mitarbeitenden an die Firma.
Gesundheitsfördernd.
Leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeitenden.
Attraktiver Arbeitgeber.
Steigern Sie mit attraktiven Angeboten wie dem Überlassen von Dienstfahrrädern Image und Arbeitgeberattraktivität.
Einfache, papierlose Abwicklung.
Die Abwicklung erfolgt vollständig digital und ist somit besonders bequem.
Ratenausfallschutz.
Bei andauernden Krankheitsfällen mit Krankengeldzahlung oder während der Elternzeit übernimmt der Ratenausfallschutz die ausstehenden Leasingraten für bis zu 12 Monate.
Rundum abgesichert.
Diebstahl- und Schadenschutz, Inspektionen und Verschleißumfang können bedarfsgerecht eingebunden werden.
*Ein Angebot der Lease a Bike Deutschland GmbH, Mühlenstraße 28, 49661 Cloppenburg. Es besteht ein Kooperationsverhältnis zwischen der Volkswagen Leasing GmbH und der Lease a Bike Deutschland GmbH.
**Bis zu einer Höhe von 15% des Fahrzeugpreises. Für Fahrrad-Zubehöre ist arbeitgeberseitig die Entstehung eines gesonderten geldwerten Vorteils zu prüfen.
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Zur Prüfung etwaiger steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Voraussetzungen und Auswirkungen einer E-Bike-Überlassung durch den Arbeitgeber sowie einer Gehaltumwandlung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Steuerberater.