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Geldwerter Vorteil

Steuerrechtliche Änderungen zum „geldwerten Vorteil“

Im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder hat sich die Bewertung von Preisvorteilen, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, zugunsten der Arbeitnehmerschaft verändert. Lesen Sie dazu das unten angehängte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.