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So unterstützt Software bei der Betreiberverantwortung

Mit der Betreiberverantwortung laut § 15 Abs. 1 BetrSichV tragen Facility Manager eine Verantwortung für ihre prüfpflichtigen Objekte. Wurden die Betreiberpflichten vertraglich übertragen, ist diese Verantwortung rechtlich bindend. In diesem Fall haftet der beauftragte Facility Manager für etwaige Pflichtverletzungen.


Vor diesem Hintergrund nehmen auch Auflagen und Nachweispflichten stetig zu. Währenddessen setzt chronischer Personalmangel, vor allem im technischen Bereich, Dienstleister im FM zunehmend unter Druck. Fachwissen von erfahrenen Kollegen steht im Ruhestand nicht länger zur Verfügung. In kostentechnischer Hinsicht zeigt sich ein ähnliches Bild: mehr Effizienz und geringere Kosten sind Ansprüche aller Abteilungen.


Zeitgleich sollen regelmäßige Auswertungen und Kennzahlen über die geleisteten Prüfungen und Wartungen informieren, wodurch die umfangreiche Dokumentation der eigenen Arbeit einen zunehmend beachtlichen Teil der Arbeitszeit einnimmt.

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