Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines ISMS nach der NIS-2-Richtlinie
Mit Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie am 06.12.2025 kommen auch auf die kirchlichen Institutionen neue Anforderungen zu.
Die NIS-2-Richtlinie schreibt für bestimmte Einrichtungen und Unternehmen die Implementierung von Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit vor. Die Umsetzung soll entlang von internationalen Informationssicherheitsstandards erfolgen, den Stand der Technik und den gefahrenübergreifenden Ansatz berücksichtigen.
Da dies von der Prüfung der initialen Betroffenheitsfrage, über die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), die Schulung der Geschäftsleitung sowie der Mitarbeiter und eine mögliche Begleitung bei einer Zertifizierung nach ISO 27001 sehr umfangreich ist, kann Sie unser langjähriger Rahmenvertragspartner ETES GmbH dabei professionell unterstützen.
Die ETES GmbH aus Stuttgart begleitet Einrichtungen und Unternehmen in den bereits genannten Bereichen und ist daher der ideale Partner, um dieser neuen Anforderung effizient und mit Fachwissen zu begegnen.
Im Rahmen eines Erstgesprächs können Sie gemeinsam die Möglichkeiten sondieren.
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